EuGH: Ungarisches LGBTQ-Gesetz nicht mit EU-Werten vereinbar

Ungarns Parlament (Archiv)

Das ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta

Anzeige AWO Sulzbach

Europäischer Gerichtshof verurteilt ungarisches LGBTQ-Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das ungarische LGBTQ-Gesetz gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta verstößt. Das Urteil wurde am Dienstag veröffentlicht.

Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes

Das ungarische Gesetz,das laut der ungarischen regierung „zum Schutz von Kindern“ eingeführt wurde,schränkt den Zugang zu Inhalten ein,die von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden Identität abweichen,Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln. Der Gerichtshof stellte fest, dass diese Regelungen die Freiheit, dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, beeinträchtigen. Dies ist im Primärrecht der Europäischen Union verankert. Die Einschränkungen stigmatisieren und diskriminieren bestimmte sexuelle Identitäten und Ausrichtungen.

Verstoß gegen Datenschutz und Menschenwürde

Der eugh stellte zudem fest, dass das Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Es erweitert den Zugang zu strafregisterinformationen ohne ausreichende Garantien für die Rechte der betroffenen Personen. Der Gerichtshof betonte, dass das Gesetz die Menschenwürde verletzt, indem es bestimmte Gruppen als Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Dies widerspricht den Werten der Europäischen Union, die auf Pluralismus und der Achtung der Menschenrechte basieren.

Hintergrund der Gesetzgebung

Das sogenannte LGBTQ-Gesetz wurde 2021 von der Regierung des ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán eingeführt. Die Europäische Kommission hatte daraufhin eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn beim Gerichtshof eingereicht.

Artikel teilen


Toyota Scheidt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen