EU-Kommission stellt finanzierungspläne für Ukraine vor
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch zwei Modelle zur Finanzierung der Ukraine für die kommenden zwei Jahre vorgestellt. Vorgesehen sind zum einen EU-Anleihen, die sich auf den EU-Haushalt stützen. Zum anderen plant die Kommission ein sogenanntes Reparationsdarlehen.
Reparationsdarlehen auf basis immobilisierter russischer Vermögenswerte
Verwendung russischer Guthaben mit Garantien
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), erläuterte, die Kommission schlage vor, ein Reparationsdarlehen zu schaffen, bei dem die Barguthaben aus immobilisierten russischen Vermögenswerten in der Europäischen Union verwendet werden. diese Nutzung solle mit starken Garantien für die Mitgliedstaaten abgesichert werden. Von der Leyen erklärte weiter, man erhöhe die Kosten für Russlands Angriffskrieg, und dies solle ein weiterer Anreiz für Russland sein, sich am Verhandlungstisch zu engagieren.
Rechtsvorschlag und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Konkret legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Reparationsdarlehens vor. Zudem präsentierte sie einen Vorschlag, jede Übertragung immobilisierter Vermögenswerte der russischen Zentralbank nach Russland zu verbieten.
Darüber hinaus sieht der Plan vor, Garantien für das Reparationsdarlehen einzuführen. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten und Finanzinstitute vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.
Anpassung des EU-Finanzrahmens
Neben dem Reparationsdarlehen soll der aktuelle mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union geändert werden.Ziel ist, die Verwendung des EU-Haushalts zur untermauerung eines Darlehens an die ukraine zu ermöglichen. Die geplanten EU-Anleihen sollen dabei auf diesen Haushalt gestützt werden.











