Bundesverfassungsgericht bestätigt Verurteilung wegen Sitzblockade

Bundesverfassungsgericht (Archiv)

<h3>Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung nach Sitzblockade ab</h3> Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurückgewiesen. <h4>Hintergrund der Entscheidung</h4> Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen. Durch diese Aktion wurde die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert

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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verurteilung wegen Sitzblockade

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurückgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung

Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert.Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen grober Störung bleiben bestehen.

Begründung des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass das Interesse der Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung in grob störender Weise abhalten zu können, gegenüber dem Interesse der Teilnehmer der Ausgangsversammlung, ihre Versammlung überhaupt durchführen zu können, zurücktreten müsse. Für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen sei es von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht dazu genutzt werde, Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern.

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