Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion,Günter Krings,äußerte sich zur möglichen regierungsübernahme der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Krings rechnet nicht mit einem verfassungswidrigen Umbau des Landes. „Die AfD mag in Sachsen-Anhalt große Töne spucken, eine Politik gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik wird sie sich dabei weder leisten noch wird sie sie durchsetzen können“, sagte Krings der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Grundgesetz als Schutzmechanismus
Krings verwies auf das Grundgesetz als letztes Mittel. Artikel 37 GG erlaubt es der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, bei Pflichtverletzungen eines Landes Maßnahmen zur Durchsetzung von Bundesrecht zu ergreifen. Diese zwangsmittel beschränken sich auf administrative und polizeiliche Maßnahmen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, betonte, dass der Bundeszwang „politisch ultima ratio“ sei und nicht tabuisiert werden dürfe. „Er ist Instrument einer wehrhaften Verfassungsordnung“, so Wegge.
Finanzielle Abhängigkeit Sachsen-Anhalts
Krings hob hervor, dass Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich abhängig sei und damit auf den Gesamtstaat angewiesen bleibe. Er erklärte, dass die EU zeige, dass die Teilnahme an Finanzsystemen an Rechtsstaatskriterien gebunden werden könnte. Zudem sei ein hoch verschuldetes Land auf eine positive Bewertung der Kapitalmärkte angewiesen, die auch auf den Umgang mit dem Rechtsstaat achten würden.



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