Warken verteidigt Einschränkung beim Hautkrebsscreening

Nina Warken am 17.04.2026

<h3>Reform des Hautkrebsscreenings stößt auf Kritik</h3> Die geplante Reform des Hautkrebsscreenings als allgemeine Kassenleistung sorgt für erhebliche Kritik. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Schritt jedoch als notwendige Fokussierung. Warken räumte ein, dass sie die Pläne anfangs selbst mit Skepsis betrachtet habe. "Ich habe das auch hinterfragt", sagte sie am Montag in der ntv-Sendung "Pinar Atalay

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Reform des hautkrebsscreenings

Die geplante Reform des Hautkrebsscreenings als allgemeine Kassenleistung stößt auf erhebliche Kritik. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Schritt jedoch als notwendige Fokussierung. Sie räumte ein, die Pläne anfangs selbst mit Skepsis betrachtet zu haben, hält die Neuregelung jedoch für den richtigen Weg, um das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.

Zielgerichtetes Screening

Warken betonte, dass das Screening nicht abgeschafft, sondern „zielgerichteter“ durchgeführt werden solle. Künftig sollen vor allem Risikogruppen von der Untersuchung profitieren. Sie verwies darauf,dass selbst sonnenintensive Länder wie Australien keine flächendeckenden Screenings für alle Alters- und Risikogruppen anbieten.

Engpässe bei Hautarztterminen

Ein weiterer Grund für die neuausrichtung seien die massiven Engpässe bei hautarztterminen. Durch eine gezieltere Vergabe wolle man sicherstellen, dass Patienten mit einem tatsächlichen Risiko schneller versorgt werden. Warken betonte die Wichtigkeit, genau dort hinzuschauen, wo ein gewisses Risiko besteht. patienten sollten sich beraten lassen, um den individuellen Bedarf zu klären.

Kritik und Expertenansatz

Fachverbände kritisieren, dass die Einschränkung von Vorsorgeuntersuchungen langfristig zu mehr Krankheitsfällen und höheren Kosten führen könnte. Warken entgegnete, dass der Gemeinsame bundesausschuss (GBA) die genauen Rahmenbedingungen festlegen soll, wer künftig Anspruch auf das kostenlose Screening hat. Ziel sei es, nur noch Maßnahmen zu finanzieren, die einen „nachweisbaren Nutzen“ hätten.

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