GdP fordert Konsequenzen nach Anschlag auf CSD in Berlin
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher-Street-Day (CSD) in Berlin Konsequenzen. Sie warnt jedoch vor populistischen Forderungen und politischen Schnellschüssen.
Rechtsstaatliche Prinzipien und Jugendgerichtsgesetz
Laut einem Positionspapier des GdP-Bundesvorstands, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert, soll die rechtspolitische Diskussion auf grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyze geführt werden. Die GdP sieht derzeit keinen Anlass für eine kurzfristige Änderung im Jugendgerichtsgesetz. Stattdessen solle die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation des Gesetzes abgewartet werden, um systematisch zu bewerten, ob es Änderungsbedarf gibt.
Gerichtliche Spezialisierung und Terrorismusstrafrecht
Die GdP sieht Reformbedarf im Bereich der gerichtlichen Spezialisierung. Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund erfordern besondere Fachkenntnisse.die GdP regt an, zu prüfen, ob spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem oberlandesgericht zugewiesen werden sollten. Im Terrorismusstrafrecht fordert die GdP die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer unterstützung terroristischer Vereinigungen.
Maßnahmenkonzept und Polizeiausstattung
Eine pauschale Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für Gefährder unterstützt die GdP nicht. Stattdessen fordert sie ein abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage orientiert. Die gesetzlichen Regelungen dazu müssten harmonisiert werden.Die GdP betont, dass der zivile Charakter der Polizei gewahrt werden müsse. Terrorbekämpfung sei eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden. Die Polizei müsse personell, technisch und rechtlich so ausgestattet sein, um aktuellen Bedrohungslagen zu begegnen, ohne eine Militarisierung der Polizei zu fördern.



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