Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesenVerwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel ab
das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Klage eines Palästinensers aus dem Gazastreifen
Ein im Gazastreifen lebender Palästinenser hatte die Bundesrepublik deutschland verpflichten wollen,Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel zu versagen. das Gericht erklärte die klage als unzulässig. Der Kläger argumentierte, die Genehmigungspraxis der Bundesregierung verstoße gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, da Israel die gelieferten Waffen völkerrechtswidrig einsetze.
Weitere Klage zu Panzerabwehrwaffen
In einem weiteren Verfahren forderten vier im Gazastreifen lebende Palästinenser die Aufhebung einer Genehmigung zur Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel. nachdem der Export der Waffen abgeschlossen war, stellten die Kläger ihre Klage um und begehrten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Das Gericht sah jedoch keine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich die Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023 maßgeblich verändert habe.
Entscheidung der 4. Kammer und weitere Schritte
In beiden Fällen entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts,dass keine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei. Die Bundesregierung habe ihre Genehmigungspraxis geändert und erteile derzeit keine genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen. Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.Die Urteile wurden am 12. November 2025 unter den Aktenzeichen VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24 gefällt.







