Palästinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen

Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht (Archiv)

<h3>Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel ab</h3> Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen

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Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel⁣ ab

das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an⁤ Israel⁢ aus prozessualen ⁤Gründen ‍abgewiesen. Dies⁤ teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Klage eines Palästinensers aus dem Gazastreifen

Ein⁣ im Gazastreifen lebender Palästinenser hatte die​ Bundesrepublik deutschland verpflichten wollen,Genehmigungen für ​Waffenlieferungen an Israel zu versagen. das Gericht erklärte die klage als unzulässig. ‌Der Kläger argumentierte, die Genehmigungspraxis der Bundesregierung verstoße⁤ gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, da Israel die gelieferten Waffen völkerrechtswidrig einsetze.

Weitere Klage ‍zu Panzerabwehrwaffen

In einem ⁤weiteren Verfahren ‍forderten vier im Gazastreifen lebende Palästinenser ‌die Aufhebung ​einer⁢ Genehmigung zur Ausfuhr von⁤ 3.000 ‍Panzerabwehrwaffen nach Israel. ⁢nachdem der Export der Waffen abgeschlossen war, ‍stellten die ⁤Kläger ​ihre Klage um und begehrten die Feststellung der ⁣Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Das Gericht sah jedoch keine konkrete⁣ Wiederholungsgefahr, da sich die ‍Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023‍ maßgeblich verändert​ habe.

Entscheidung ‌der 4. Kammer und weitere Schritte

In beiden Fällen entschied die ‌4. ⁣Kammer des Verwaltungsgerichts,dass keine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei. Die Bundesregierung habe ihre Genehmigungspraxis geändert und erteile‍ derzeit keine genehmigungen für die Ausfuhr‌ von Kriegswaffen. ‍Gegen​ die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung⁤ der ⁣Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.Die Urteile wurden⁣ am 12. November 2025 unter den Aktenzeichen​ VG ⁤4 K ⁤45/24 und VG 4 K 130/24 gefällt.

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