Merz stellte als Kanzler keine Anzeigen wegen Beleidigung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Amtszeit als Regierungschef bislang keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt.Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille verneinte am Montag in Berlin eine entsprechende Frage der dts Nachrichtenagentur.
Strafanträge als Oppositionsführer im Bundestag
Zuvor hatte die „Welt“ berichtet, dass Merz in seiner Zeit als Oppositionsführer der Union im Bundestag zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt habe. Das Abgeordnetenbüro von Merz bestätigte diese Vorgänge dem Bericht zufolge weitgehend.
Ein Sprecher teilte mit, der „Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. „Schadensersatzzahlungen und geldstrafen“ habe Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“.
Beleidigungen und Ermittlungsmaßnahmen
Aus Dokumenten geht der Zeitung zufolge hervor, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Personen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten. Bei den Äußerungen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten.
Die Hausdurchsuchung wegen der Bezeichnung „drecks Suffkopf“ soll von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden sein.











