Schwarz-Rot will Abgeordnetengesetz verschärfen

Bundestagssitzung (Archiv)

Union und SPD planen, die Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern im Abgeordnetengesetz zu verschärfen

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Union und SPD planen Verschärfung des Abgeordnetengesetzes

Union und SPD arbeiten an einer Verschärfung der Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern im Abgeordnetengesetz. Die parlamentarischen Geschäftsführer Hendrik Hoppenstedt (CDU) und Johannes Fechner (SPD) entwickeln einen gemeinsamen vorschlag, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Erweiterung der Vorschriften

Johannes Fechner erklärte, dass die bereits geltenden Vorschriften erweitert werden sollten. Zukünftig sollen Abgeordnete keine Ehepartner und Verwandten anderer Abgeordneter auf Staatskosten einstellen dürfen. Diese Regelung soll nicht nur für Bundestagsabgeordnete, sondern auch für Abgeordnete des Europaparlaments und der Landtage gelten. Ziel ist es, zu verhindern, dass ein Bundestagsabgeordneter Verwandte von Landtags- oder Europaabgeordneten auf Staatskosten beschäftigt.

Vermeidung von vetternwirtschaft

Fechner betonte, dass Abgeordnete auf eigene Rechnung weiterhin Verwandte einstellen können. Es gehe darum, Missbrauch von Steuergeldern durch Vetternwirtschaft zu verhindern.

Grundsätzliche Verständigung

Hendrik Hoppenstedt bestätigte, dass es bereits eine grundsätzliche Verständigung mit der SPD-Fraktion gebe, um Missbrauch zu verhindern. er wies jedoch auf verfassungsrechtliche Schwierigkeiten hin, da die Berufsfreiheit geschützt sei. Nicht jede Beschäftigung eines entfernten Verwandten sei gleich Vetternwirtschaft. Wenn jedoch Abgeordnete durch Überkreuz-Beschäftigungen das Familieneinkommen erhöhen, sei dies ein „absolut indiskutabler Korruptionssumpf“, der trockengelegt werden müsse.

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