Einleitung
Die Linke fordert eine Änderung des Bundesrechts, damit Kommunen mit der Stromzählermethode gegen Wohnungsleerstand vorgehen können. Die baupolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion,katalin Gennburg,sagte dem Nachrichtenportal T-Online: „Für uns als Linke ist klar,dass wir uns Leerstand in Zeiten der fortgeschrittenen Wohnungs- und Klimakrise einfach nicht mehr leisten können.“
Hauptteil
Gutachten und rechtliche Einschätzung
Gennburg hatte ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, über das T-Online berichtet.Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass anonymisierte daten bereits heute genutzt werden dürften. Es heißt darin: „Sind Daten anonymisiert, und damit nicht personenbezogen, gelten die vorgenannten datenschutzrechtlichen Einschränkungen nicht.“
Das Gutachten stelle aber fest,dass zur Nutzung der Daten für die Ermittlung konkreter Fälle und zur Überführung von Vermietern eine Gesetzesänderung auf Bundesebene zwingend erforderlich sei. Als Beispiel für eine mögliche Regelung nennt das Gutachten eine ergänzung im Messstellenbetriebsgesetz.
Praxis und Kontroverse
Einige Kommunen in Deutschland, etwa Wuppertal, nutzen die Stromzählermethode bereits zur ermittlung von Leerstand. In Berlin war ein entsprechender Vorstoß der Linken in der Vergangenheit an datenschutzrechtlichen Bedenken gescheitert.
Forderung an den Bund
Gennburg forderte den Bund auf, die gesetzliche Grundlage jetzt zu schaffen. Sie sagte dem Nachrichtenportal T-Online: „Mit einer solchen bundesrechtlichen Öffnungsklausel könnten die leer stehenden Wohnungen endlich unkompliziert identifiziert werden und die Eigentümer, die verantwortungslos Wohnungen leer stehen lassen, zur Rechenschaft gezogen werden.“







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