Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Hamburg haben am Montagmorgen die Geschäftsräume der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufgesucht und eine Durchsuchung der Redaktion angedroht. Die Zeitung musste daraufhin Tonaufzeichnungen von Interviews im Zusammenhang mit dem Podcast „House of Block“ herausgeben.
Maßnahme und Herausgabe
Die Behörden erschienen am Montagmorgen in den Geschäftsräumen der „Zeit“. Sie drohten mit einer Durchsuchung der Redaktion. Anschließend gab die Zeitung tonaufzeichnungen von Interviews zum Podcast „House of Block“ heraus.
Reaktionen des Deutschen Journalisten-Verbandes
der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die angedrohte Durchsuchung durch die Hamburger Justiz. „Das Vorgehen der behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden, fügte Beuster hinzu. Wer mit Journalisten spreche, müsse darauf vertrauen, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden. das redaktionsgeheimnis und der schutz journalistischer Quellen seien tragende Säulen der Pressefreiheit.
Erlass und gesuchte Unterlagen
Nach Angaben der „Zeit“ stammt der entsprechende erlass von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg. Diese Kammer verhandelt über den Block-Prozess und suchte nach „beweismitteln“. Zudem verlangten die Ermittler angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“. Einen solchen Vertrag gebe es aber nicht, teilte die Redaktion mit.







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