Keine Entschädigung für Kommunen bei gestoppten Konversionsprojekten
Kommunen, die bereits Geld für Planungen zur Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen ausgegeben haben, erhalten vom Bund keine Entschädigung. Dies geht aus einem Schreiben von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) an die Linken-bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg hervor, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Rechtliche Lage und Perspektiven
In dem Schreiben erklärt pistorius, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigungsleistungen gibt, wenn städtebauliche Überlegungen und Planungen aufgrund der Bedarfe der Bundeswehr nicht mehr realisiert werden können. Er verweist auf „strukturpolitische Chancen“ durch die Wiedernutzung der Flächen durch die Bundeswehr und betont das Bestreben, konsensuale Lösungen mit den betroffenen Kommunen zu finden.
reaktionen der Linken
Die Bundestagsabgeordnete Gennburg kritisiert die entscheidung scharf. Sie fordert die zivile nutzung der alten Kasernen und Militärgelände und lehnt die militärische Mobilmachung der Bundesliegenschaften ab. Gennburg betont, dass die bisherigen Planungen viel Kraft, Geld und Kreativität von den Kommunen erforderten und es nicht sein könne, dass diese Pläne entschädigungslos beerdigt werden.










