Kommunen wollen Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge nicht zahlen

Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Archiv)

Kommunen fordern von Bund und Ländern einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich der Kosten für Ukraine-Flüchtlinge beim Leistungswechsel

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Forderung nach Kostenausgleich für Ukraine-flüchtlinge

Die Kommunen haben Bund und Länder dazu aufgefordert, die ihnen entstehenden Kosten für den Wechsel ukrainischer Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz vollständig und dauerhaft auszugleichen.

Städte- und Gemeindebund fordert vollständige Entlastung

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Ralph spiegler, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass für die Rücknahme des sogenannten Rechtskreiswechsels, also die Einstufung neu ankommender geflüchteter aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungssystem, eine komplette Entlastung der Kommunen bei den anfallenden Kosten erwartet werde.

Jährliche Mehrkosten für Kommunen

Spiegler betonte, es dürfe nicht nur eine Kostenbeteiligung geben, sondern eine vollständige und dauerhafte Übernahme der Kosten durch Bund und Länder. Nach dem Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel entstehen den Kommunen dadurch jährliche Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro.

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