Justizministerium legt Gesetz zur elektronischen Fußfessel vor

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel vorgelegt

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Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel vorgestellt

Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf zur verbesserten Verhinderung häuslicher Gewalt veröffentlicht. Künftig sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Der Entwurf sieht vor allem Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor.

Weitere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Neben der Einführung der elektronischen Fußfessel sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen, insbesondere gegen Annäherungsverbote, sollen schärfer geahndet werden können. Zudem könnten Familiengerichte künftig auskünfte aus dem Waffenregister einholen, um die Gefährdungsanalyse in gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.

Aussagen der Bundesjustizministerin

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, der Staat müsse mehr gegen häusliche Gewalt tun und insbesondere Frauen besser schützen. Sie verwies darauf, dass in Deutschland alle paar Minuten eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen werde und beinahe jeden zweiten Tag ein mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin töte.

Die Ministerin unterstrich die Bedeutung entschlossenen Handelns gegen häusliche Gewalt. Die Möglichkeit für Familiengerichte, bundesweit elektronische Fußfesseln anzuordnen, sei ein wichtiger schritt zur Prävention. Erfahrungen aus Spanien hätten gezeigt, dass elektronische Fußfesseln Leben retten könnten. Hubig sprach sich dafür aus, dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einzusetzen, um insbesondere Frauen besser zu schützen.

Sie betonte zudem, dass der Kampf gegen häusliche Gewalt ein Schwerpunkt der Rechtspolitik werden müsse. Jeder Fall von häuslicher Gewalt sei einer zu viel.

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