Innenministerium erwartet schnellere Abschiebungen nach GEAS-Reform

Innenministerium (Archiv)

<h3>Innenministerium rechnet mit beschleunigten Abschiebungen nach GEAS-Reform</h3> Die Bundesregierung geht davon aus, dass Abschiebungen nach der Umsetzung der GEAS-Reform sowie weiterer begleitender Gesetzesvorhaben künftig schneller durchgeführt werden können. <h3>Einigkeit in der Europäischen Union</h3> Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, dass in der Europäischen Union insgesamt eine große Einigkeit unter den Mitgliedstaaten bestehe, Abschiebungen zügiger zu ermöglichen

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Bundesregierung erwartet schnellere Abschiebungen nach GEAS-Reform

Die Bundesregierung rechnet damit,dass Abschiebungen nach der Umsetzung der GEAS-Reform sowie weiterer begleitender Gesetzesvorhaben künftig schneller durchgeführt werden können.

Einigkeit in der Europäischen Union

Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, dass in der Europäischen Union eine große Einigkeit unter den Mitgliedstaaten darüber bestehe, Abschiebungen zügiger zu ermöglichen. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse sehen im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Zudem werden Regelungen eingeführt, die eine restriktivere Gestaltung von Asylverfahren ermöglichen.

Stellungnahme des Hessischen verwaltungsgerichtshofs

Eine interne Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern könnte, wollte der Sprecher des Innenministeriums nicht kommentieren.

Nationale Umsetzung des GEAS

Das Bundeskabinett hat am Mittwochvormittag die nationale Umsetzung des neuen gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine bessere europäische Begrenzung, Steuerung und Ordnung von Migration zu schaffen.

Inhalte der GEAS-Reform

Die Reform des GEAS umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten sollen. In Deutschland sollen die rechtlichen Grundlagen im Wesentlichen eins zu eins umgesetzt werden. Die Gesetzentwürfe enthalten Regelungen zu Grenzverfahren, Screening, der Eurodac-Datenbank, der Einstufung sicherer Drittstaaten sowie einem Solidaritätsmechanismus zur Entlastung von Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck.

Restriktivere Gestaltung der Asylverfahren

Die Gesetzentwürfe ermöglichen eine restriktivere Ausgestaltung des Asylverfahrens.So sollen die Länder Sekundärmigrationszentren einrichten können, um Asylbewerber, die bereits in einem anderen mitgliedstaat Schutz erhalten haben, zentral unterzubringen. Zudem werden die Möglichkeiten für Aufenthalts- und Meldepflichten ausgeweitet, um die Anwesenheit von Asylbewerbern sicherzustellen und die Anzahl der Überstellungen von Dublin-Fällen zu erhöhen.

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