Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

Bundeswehr-Soldaten (Archiv)

Das Verteidigungsministerium hat laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages rechtswidrig gehandelt, indem es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte

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Rechtswidriges vorgehen des Verteidigungsministeriums

Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Dies berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.

Abmeldepflicht für Männer

Konkret betrifft es die Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz benötigen sie eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Diese Regelung existierte bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht und wurde mit Einführung des „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang reaktiviert. Dies fiel jedoch erst Anfang April einem Großteil der politik und Öffentlichkeit auf.

Reaktion des Verteidigungsministeriums

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte,dass die Pflicht nicht greifen werde,solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Regelung per Allgemeinverfügung außer Kraft. Der Wissenschaftliche Dienst äußerte jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens und stellte fest, dass das Ministerium damit seine Kompetenzen überschreite.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Das Gutachten betont,dass das Ministerium zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen dürfe,jedoch nicht eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft setzen könne. Diese Befugnis liege allein beim Bundesverfassungsgericht.Die stellvertretende fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, kritisierte das Vorgehen als „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“.

Kritik und mögliche Konsequenzen

Becker hatte bereits am 15. april auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen, erhielt jedoch nur eine knappe Antwort aus dem Ministerium. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist ausführlicher und kritisiert die Allgemeinverfügung als grob fehlerhaft. Es wird darauf hingewiesen, dass Ausnahmen von einem Gesetz nicht zum Regelfall werden dürfen. Die Allgemeinverfügung nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus, was einen „rechtlichen Dauerzustand“ schafft. Das Ministerium könnte die Verfügung selbst aufheben oder ein Gericht könnte sie für ungültig erklären.

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