Schreiben an Kurdische Gemeinde in Deutschland
Nach Angaben der Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland" geht dies aus einem Schreiben des Generalbundesanwalts an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar hervor. In dem Schreiben heißt es, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen wordenGeneralbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen syrischen Übergangspräsidenten ab
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa abgelehnt. Al-Scharaa wird am Dienstag zu einem Besuch in Deutschland erwartet und soll dabei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sowie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) treffen.
Schreiben an Kurdische Gemeinde in Deutschland
Die Entscheidung des Generalbundesanwalts geht aus einem Schreiben an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Begründung mit persönlicher Immunität
In dem Schreiben heißt es: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“
Strafanzeige der Kurdischen Gemeinde
Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde in Deutschland, Mehmet tanriverdi, wirft Ahmed al-Scharaa Völkermord, verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie die Bildung, Führung oder unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
Hintergrund zu Ahmed al-Scharaa und Syrien
Der amtierende syrische Präsident Ahmed al-Scharaa war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS. In dieser Funktion war er berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.











