Warnung vor indirektem Parteiverbot
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußert Bedenken hinsichtlich des Ausschlusses von AfD-kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen. Er warnt vor einem „Parteiverbot durch die Hintertür“.
Anforderungen an Verfassungstreue
Papier betont, dass Wahlbeamte verfassungstreu sein müssen, und ein Prüfverfahren daher grundsätzlich zulässig ist. Er mahnt jedoch zur Vorsicht, um nicht den Eindruck eines indirekten Parteiverbots zu erwecken.
Parteienprivileg des Grundgesetzes
Der Staatsrechtler verweist auf das Parteienprivileg, wonach nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden darf. Andere staatliche Stellen sollten nicht ähnliche Wirkungen erzielen.
Prüfverfahren in Niedersachsen
Hintergrund ist ein neues Prüfverfahren in Niedersachsen, das die Verfassungstreue von kandidaten anhand von Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes bewertet.Papier rät zur Vorsicht bei Rückschlüssen auf die Wählbarkeit einzelner Kandidaten.
Hohes Maß für Parteiverbot
papier sieht geringe Erfolgsaussichten für ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Voraussetzungen seien hoch: Eine Partei müsse aktiv gegen die demokratische Grundordnung kämpfen. Politische Zweckmäßigkeit reiche nicht aus.



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