EuGH-Urteil: Bayerisches familiengeld verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Hintergrund der Regelung
Die Regelung im Freistaat Bayern sah vor, dass Eltern, deren Kinder in bestimmten Mitgliedstaaten leben, weniger Familiengeld erhielten als solche, deren Kinder in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten wohnen. Das Familiengeld betrug grundsätzlich 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, wurden jedoch teilweise deutlich niedrigere Beträge bezahlt.
Verstoß gegen EU-Vorschriften
Die europäische Kommission hatte in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme gesehen und eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eingereicht. der EuGH stellte fest, dass die Gewährung oder Höhe von Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis stelle eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, da sie insbesondere Wanderarbeitnehmer betreffe, deren Kinder eher in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Begründung des Gerichts
die unterschiedliche Behandlung könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Gleichbehandlung der Bezugsberechtigten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.



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