Bundestagsabgeordnete dürfen wieder mehr Business-Class fliegen

Wegweiser für Business Class und Economy Class (Archiv)

Bundestagsabgeordnete dürfen wieder häufiger in der Business-Klasse fliegen

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Bundestag lockert Regeln für Flugreisen von Abgeordneten

Bundestagsabgeordnete dürfen bei Dienstreisen wieder häufiger in der Business-Klasse fliegen. Nach einem Bericht der „Bild“ (Donnerstagausgabe) bestätigte ein Sprecher des Bundestags die Änderung der Reiseregeln.

Neue Regelung ab zwei Stunden Flugzeit

Demnach können Abgeordnete nun bereits ab einer flugzeit von zwei Stunden Businessclass-Tickets nutzen. Der Ältestenrat des Bundestags habe die entsprechende Änderung in seiner Sitzung am 11. September beschlossen, erklärte der Sprecher der Zeitung.

Seit diesem Zeitpunkt ist die neue Vorschrift für Dienstreisen in Kraft. Damit wird eine Regelung aus der vorangegangenen legislaturperiode wieder abgeschwächt.

Rücknahme der im April 2024 verschärften Vorgaben

im April 2024 hatte der Ältestenrat festgelegt, dass aus Kostengründen für Flüge unter vier Stunden Economy-Tickets gebucht werden müssen. Diese verschärfte Reiseregelung gilt nun nicht mehr in dieser Form.

Begründung mit Arbeitsfähigkeit und Vertraulichkeit

Ein Sprecher des Bundestags begründete die gelockerten Reisevorschriften mit dem zusätzlichen Platz in der Business-klasse und dem Umgang mit vertraulichen Parlamentsdokumenten. Bei flügen zwischen zwei und vier Stunden habe der Ältestenrat die Ticketersparnis mit der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit abgewogen. Bei solchen längeren Flügen ins Ausland würden oft vertrauliche Vorbereitungen studiert, erklärte der Sprecher.

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