Bundesregierung erwägt trotz Gutachten keinen AfD-Verbotsantrag

Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026

Die Bundesregierung plant derzeit keinen Verbotsantrag gegen die AfD, trotz eines Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Partei

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Bundesregierung plant keinen Verbotsantrag gegen die AfD

Die bundesregierung sieht derzeit keinen anlass, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu prüfen. Dies teilte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian hille am Freitag mit.Trotz eines kürzlich vorgestellten Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Partei bleibt die Einschätzung der Regierung unverändert.

Stellungnahme der Bundesregierung

Sebastian Hille erklärte, dass die Regierung grundsätzlich an vielen Themen interessiert sei, jedoch ändere das Gutachten nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der AfD. Die Regierung wolle sich darauf konzentrieren, die Probleme und Herausforderungen des Landes zu lösen und die Menschen von der demokratischen Mitte zu überzeugen.

Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am Vortag hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) ein Rechtsgutachten vorgestellt, das die Verfassungswidrigkeit der AfD angeblich nachweisen soll. Dies führte zu Forderungen aus anderen im Bundestag vertretenen Parteien, einen Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Neben der Bundesregierung können auch Bundesrat oder Bundestag einen solchen Antrag einreichen.

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