Bundesregierung plant keinen Verbotsantrag gegen die AfD
Die bundesregierung sieht derzeit keinen anlass, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu prüfen. Dies teilte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian hille am Freitag mit.Trotz eines kürzlich vorgestellten Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Partei bleibt die Einschätzung der Regierung unverändert.
Stellungnahme der Bundesregierung
Sebastian Hille erklärte, dass die Regierung grundsätzlich an vielen Themen interessiert sei, jedoch ändere das Gutachten nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der AfD. Die Regierung wolle sich darauf konzentrieren, die Probleme und Herausforderungen des Landes zu lösen und die Menschen von der demokratischen Mitte zu überzeugen.
Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte
Am Vortag hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) ein Rechtsgutachten vorgestellt, das die Verfassungswidrigkeit der AfD angeblich nachweisen soll. Dies führte zu Forderungen aus anderen im Bundestag vertretenen Parteien, einen Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Neben der Bundesregierung können auch Bundesrat oder Bundestag einen solchen Antrag einreichen.



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