Bericht: Berlin lässt Afghanen aus Pakistan einreisen

Flugzeug (Archiv)

<h3>Aufhebung der Einreiseblockade für Afghanen mit Aufnahmezusage</h3> Die Bundesregierung beendet laut einem Bericht ihre seit Ende April geltende Blockade für die Einreise afghanischer Staatsbürger mit Aufnahmezusage

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Ende der Einreiseblockade für Afghanen mit Aufnahmezusage

Die Bundesregierung hebt ihre seit Ende April andauernde Blockade für die Einreise afghanischer Staatsbürger mit einer Aufnahmezusage für deutschland offenbar auf. Nach Informationen der Zeitung „Welt“ aus Regierungskreisen sollen bereits in den kommenden Tagen afghanische Familien nach Deutschland einreisen dürfen. Die Betroffenen wurden demnach über das Ende eines teils knapp zwei Jahre andauernden Behördenverfahrens informiert.

Einreise über Linienflüge

laut dem Bericht sollen die Einreisen unauffällig und wie bereits mehrfach seit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 per Linienflug erfolgen.Die Flüge führen mit Zwischenstopps in Dubai oder Istanbul nach Deutschland.Wie viele Personen unmittelbar vor der Ausreise stehen, ist derzeit nicht bekannt.

Prüfverfahren werden fortgesetzt

Das Auswärtige Amt teilte auf anfrage der Zeitung mit, dass die verschiedenen Prüfverfahren aktuell wieder anlaufen. Personal der zuständigen Behörden befinde sich vor ort in Pakistan,um die Aufnahmeverfahren fortzuführen.

Gerichtsurteile als Auslöser

Ausschlaggebend für das Einlenken der Bundesregierung sind aktuelle Gerichtsentscheidungen. Laut „Welt“ droht dem auswärtigen Amt ein Zwangsgeld, falls Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland keine Visa erteilt werden. In den vergangenen Wochen hatten Gerichte rund zwei dutzend ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse erlassen.

Rechtliche Bindung durch Aufnahmezusagen

Die Bundesrepublik ist laut den Richtern durch bestandskräftige,nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Unter den Klägern befindet sich unter anderem eine Juradozentin, die mit 13 Familienangehörigen in Pakistan auf ein Visum wartet. Ob sie zu den nun Einreisenden gehört, ist unklar.

beschwerden teilweise zurückgezogen

In einigen Fällen hatte das Auswärtige Amt zunächst beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt, diese jedoch teilweise wieder zurückgezogen.

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