AfD-Fraktion klagt gegen bayerisches Ordnungsgeldgesetz

Sitzung des Bayerischen Landtags (Archiv)

<h3>AfD-Fraktion reicht Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Ordnungsgeldgesetz ein</h3> Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung von Ordnungsgeldern für Abgeordnete eingereicht

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AfD-Fraktion reicht Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeldgesetz ein

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung von Ordnungsgeldern für Abgeordnete eingereicht. Gleichzeitig klagt der Abgeordnete Oskar Lipp gegen ein gegen ihn verhängtes ordnungsgeld. Nach Angaben der Fraktion handelt es sich um den ersten derartigen Fall in Bayern.

Kritik am Ordnungsgeldgesetz

Christoph Maier,parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion,bezeichnete das Gesetz als „völlig unbestimmt“ und äußerte die Befürchtung,es könne zum Missbrauch bei der Sanktionierung unerwünschter Meinungen führen. bereits bei der Einführung des Gesetzes im Jahr 2024 habe die Fraktion vor möglichen Einschränkungen der Redefreiheit gewarnt.

Einzelfall des Abgeordneten Oskar Lipp

Der betroffene Abgeordnete Oskar Lipp erklärte, er habe für seinen Ukraine-Vergleich eine „vollkommen unzureichende“ Begründung für das Ordnungsgeld erhalten und keine schriftliche Antwort auf seinen Einspruch bekommen. Die Vollstreckung sei ihm per E-Mail mitgeteilt worden. Mit der Klage wolle er ein Zeichen für die Redefreiheit setzen und auch anderen Betroffenen Mut machen.

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