Geschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidet über Wehrdienst
Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst ist der bei den Meldebehörden hinterlegte Geschlechtseintrag maßgeblich. Das teilte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage mit.
Fragebogen für 18-Jährige
geplant ist, dass im kommenden Jahr alle 18-Jährigen einen Fragebogen erhalten. Für junge Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden verpflichtend, für junge Frauen freiwillig. Im Anschluss sollen alle jungen Männer zur Musterung eingeladen werden.Von den Frauen betrifft dies nur diejenigen,die sich im Fragebogen dazu bereit erklärt haben.
Bußgelder bei Nichtbeantwortung möglich
Wenn junge Männer den Fragebogen trotz erneuter Aufforderung nicht zurücksenden, könnten Bußgelder verhängt werden. Die Details hierzu befinden sich noch in der Abstimmung. Das entsprechende gesetz muss zudem noch vom Bundestag beschlossen werden.
Rechtliche Grundlagen und Sonderregelungen
Nach dem Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Seit August letzten Jahres ist es nach dem Selbstbestimmungsgesetz möglich, den Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden zu ändern. Das Gesetz enthält jedoch eine Sonderregelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Erfolgt eine Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ innerhalb von zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalls durch den Bundestag, bleibt die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht vorerst bestehen.


