Arbeitskammer: Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger und notweniger Schritt – Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung muss folgen

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert
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Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro netto sollen nur an Unternehmen mit tariflichen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das Gesetz als Signal gegen Lohndumping

Der bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro netto sollen nur an Unternehmen mit tariflichen arbeitsbedingungen vergeben werden. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das Gesetz als Signal gegen Lohndumping. vorstandsvorsitzender Jörg Caspar kritisiert jedoch die mangelnde Kontrolle und die zahlreichen Ausnahmen. Er fordert einen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung, einschließlich erleichterter Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen und wirksamer Sanktionen bei Verstößen.

kontrollen und ausnahmen

Caspar bemängelt die unzureichende Ausstattung der Prüfstelle Bundestariftreue und fordert systematische Vor-Ort-Kontrollen. Ausnahmen für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge sowie Lieferleistungen schaffen laut Caspar erhebliche Schlupflöcher.

Schwellenwerte und Anreize

Der Schwellenwert von 50.000 euro netto schränkt den Anwendungsbereich ein, insbesondere bei dienstleistungen mit hoher Niedriglohnquote. Caspar schlägt niedrigere Schwellenwerte vor. Die geplante Präqualifizierung könnte ohne ausreichende qualitätskontrollen falsche Anreize setzen.

Fazit

Das Bundestariftreuegesetz ist ein notwendiger Schritt, doch ohne konsequente Kontrollen und weitergehende Reformen bleibt seine Wirkung begrenzt. Caspar betont, dass tarifbindung eine umfassende politische Strategie erfordert.


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