BGH-Urteil zu Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihren Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der BGH wies am montag die Revisionen der DUH gegen Urteile aus den Vorinstanzen in München und Stuttgart zurück.
Keine Ansprüche gegen Automobilhersteller
Nach Angaben der Karlsruher Richter haben Privatpersonen keinen Anspruch darauf, von Automobilherstellern ein vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verlangen. Die Kläger argumentierten,dass die Hersteller durch den hohen Verbrauch des CO2-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränken und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger eingreifen würden. Sie forderten, dass die Hersteller ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese bestimmte Treibhausgase emittieren.
Verantwortung des Gesetzgebers
der bundesgerichtshof stellte klar, dass die beklagten unternehmen alle gesetzlichen Klimaschutzvorgaben einhalten und keine darüber hinausgehenden Verkehrssicherungspflichten bestehen.Die Verantwortung für zukünftige klimagesetzgebung liege allein beim Gesetzgeber, der den geeigneten Rahmen für den Klimaschutz schaffen müsse. Die Urteile ergingen unter den Aktenzeichen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23.










