BGH weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz zurück

Bundesgerichtshof (Archiv)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof gescheitert

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BGH-Urteil zu Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ​vor ⁣dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ‌ihren Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der BGH wies am montag ⁣die Revisionen der DUH gegen Urteile aus den Vorinstanzen in ⁣München und Stuttgart zurück.

Keine Ansprüche gegen Automobilhersteller

Nach Angaben ⁤der Karlsruher Richter haben Privatpersonen keinen Anspruch ⁣darauf, ‍von Automobilherstellern‌ ein vorzeitiges Ende des Verkaufs⁤ von Pkw mit Verbrennungsmotor‍ zu verlangen. Die Kläger argumentierten,dass die Hersteller ‍durch den hohen ⁤Verbrauch des CO2-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränken und damit in das⁣ allgemeine​ Persönlichkeitsrecht‍ der Kläger eingreifen würden. Sie forderten, dass die Hersteller ab dem 31. Oktober⁢ 2030 ⁣keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor ​mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese ⁣bestimmte Treibhausgase emittieren.

Verantwortung des Gesetzgebers

der bundesgerichtshof ⁤stellte klar,⁢ dass die beklagten unternehmen alle ‍gesetzlichen Klimaschutzvorgaben einhalten und keine darüber hinausgehenden Verkehrssicherungspflichten bestehen.Die Verantwortung für ⁢zukünftige klimagesetzgebung‌ liege allein beim Gesetzgeber, der den geeigneten Rahmen​ für⁢ den Klimaschutz schaffen müsse. Die Urteile ergingen ⁤unter den Aktenzeichen ‌VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23.

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