SPD erwägt Verbotsverfahren gegen die AfD
Die SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD weiterhin für möglich. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass die Prüfung eines Parteienverbots vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen sei.Dabei könnten das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und die Frage, ob durch die AfD der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wird, geprüft werden.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Wegge äußerte, sie hätte sich eine andere entscheidung erhofft, bewertete jedoch positiv, dass das Gericht starke verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD festgestellt habe. Im Hauptsacheverfahren könne der Verfassungsschutz weitere Beweise vorlegen, etwa durch die Analyze von Parlamentsreden.
SPD-Parteitag und Koalitionsgespräche
Auf ihrem Parteitag im vergangenen Sommer hatte die SPD einstimmig beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten.Eine Mehrheit im Bundestag für einen verbotsantrag war jedoch nicht in Sicht. Wegge betonte, dass die SPD in engem Austausch mit dem Koalitionspartner sei und vor allem in den Ländern Bewegung sehe.
Rechtliche Grundlagen
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien,die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen oder den Bestand der bundesrepublik gefährden,verfassungswidrig. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht, das jedoch nur auf Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung tätig wird.











