fehlender Überblick über Kurzzeit-Arbeitsmigranten
recherchen der „Welt am Sonntag“ haben ergeben, dass weder die bundesregierung noch andere staatliche Stellen den Verbleib von Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern in deutschland überwachen. Im Jahr 2024 wurde eine neue rechtliche Möglichkeit geschaffen, die es jährlich bis zu 25.000 Ausländern ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse erlaubt, in Deutschland einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ nachzugehen.
Voraussetzungen und Genehmigungen
Wer nicht aus einem visumbefreiten Staat stammt, benötigt die Zustimmung der bundesagentur für Arbeit (BA) sowie ein Visum vom Auswärtigen Amt, um bis zu acht Monate in deutschland arbeiten zu dürfen. Die BA kontrolliert, ob ein konkreter Betrieb die einreisewillige Person beschäftigen will. Im vergangenen Jahr erteilte die BA 14.963 Zustimmungen, erfasst jedoch nicht, wie viele tatsächlich zu einer Beschäftigung führten oder ob die Migranten wieder ausreisten.
Visa-Erteilung und Herkunftsländer
Laut dem auswärtigen Amt wurden 2025 rund 7.650 nationale Visa in diesem Zusammenhang erteilt. Die Regelung ist damit noch nicht ausgeschöpft. Hauptsächlich stammen die Bewerber aus Vietnam, Kirgistan, georgien, Kosovo, Usbekistan und der Türkei. Auch das Auswärtige Amt erfasst nicht, ob die Migranten nach der vereinbarten Zeit wieder ausreisen.
Unvollständige Erfassung und mögliche Folgen
Die Bundesagentur und das Auswärtige Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das Bundesinnenministerium, die jedoch ebenfalls keine umfassenden Daten speichern. Nur ein Bruchteil der Zuwanderer wird im Ausländerzentralregister erfasst. Das Bamf hat jedoch festgestellt, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum einreiste. Von den 87.787 asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres waren 13.700 mit einem Visum eingereist.











