Solidaritäts-Flaggen für Ukraine schon am 23. Februar

Fahne der Ukraine (Archiv)
Anzeige Stadtwerke Friedrichsthal

Das Bundesinnenministerium ordnet anlässlich des vierten Jahrestags des Ukraine-Kriegs die Solidaritäts-Beflaggung von Bundesgebäuden in Deutschland am 23. Februar an. Grund ist der geplante Trauerstaatsakt für die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth am 24. Februar

Solidaritäts-Beflaggung zum Jahrestag des ukraine-Kriegs

Das Bundesinnenministerium hat anlässlich des vierten Jahrestags des Ukraine-Kriegs die Solidaritäts-Beflaggung von Bundesgebäuden in Deutschland um einen Tag vorgezogen. Diese Maßnahme erfolgt am 23. Februar 2026,da am 24. Februar ein Trauerstaatsakt für die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) stattfindet.

Trauerbeflaggung für Rita Süssmuth

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat für den 24. Februar 2026 die Trauerbeflaggung für Bundesbehörden angeordnet. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit den offiziellen Trauerfeierlichkeiten für Süssmuth. Laut Ministerium gilt die Anordnung nur für den Bereich des Bundes, da die Länder im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland eigene Zuständigkeiten in Bezug auf Hoheitszeichen und Beflaggung haben.

Beflaggung im Bundestag

Der Bundestag plant, an zwei Tagen die Ukraine-Flagge zu hissen. Am 23. Februar schließt sich der Bundestag der Regierung an. Am 24. Februar wird der Bundestag überall halbmast flaggen, mit Ausnahme der Westseite des Reichstagsgebäudes, wo die Ukraine-Flagge auf vollmast gesetzt wird. Die Flagge der Einheit bleibt unangetastet. der Bundestag betont seine Unabhängigkeit als eigenständiges Verfassungsorgan bei der Entscheidung über die Beflaggung.


Anzeige Stadtwerke Friedrichsthal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen