Rödder offen für mögliches AfD-Verbotsverfahren
Andreas Rödder, Leiter des konservativen Thinktanks R21, zeigt sich offen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. „Ich bin gar nicht gegen ein Parteienverbotsverfahren“, sagte Rödder der Wochenzeitung „die Zeit“. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem gesicherten Schluss käme,dass die AfD die Verfassung und den Rechtsstaat bekämpfe,dann gehöre sie verboten,so Rödder.
Umgang mit der AfD und Kritik an der Brandmauer
Solange eine solche Feststellung nicht sicher getroffen werden könne, müsse man anders mit der AfD umgehen, erklärte Rödder weiter. Die sogenannte Brandmauer hält er für den falschen Weg.Stattdessen fordert er „rote Linien“, die Bürgerliche im Umgang mit der AfD ziehen sollten.
Rote Linien im Umgang mit der AfD
Kritik am Islam
Zu diesen roten Linien zählt Rödder eine pauschale Kritik am islam, wie er sie der AfD zuschreibt. Eine solche pauschale Kritik solle aus seiner Sicht von Bürgerlichen nicht mitgetragen werden.
Kollektivistisches Denken
Als weiteres Beispiel für eine rote Linie nennt Rödder das „kollektivistische Denken“ der radikalen Rechten. Dieses sei mit dem bürgerlichen Menschenbild aus seiner Sicht unvereinbar.











