Bundesländer kritisieren Bundespläne zur Umsetzung der europäischen Asylreform
Mehrere Bundesländer haben die Pläne der bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Asylreform (GEAS) kritisiert. Vor Beginn der Innenministerkonferenz in Bremen forderten sie eine klare Zuständigkeitsregelung und eine gesicherte Finanzierung durch den Bund.
Forderungen nach klarer Zuständigkeit und Finanzierung
Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) bezeichnete die GEAS-Reform gegenüber der Zeitung „Welt“ als wichtigen Schritt zur gemeinsamen Neuaufstellung des künftigen Migrations- und Asylmanagements in der EU. Die Umsetzung des Außengrenzverfahrens sei dabei ein wesentlicher Bestandteil der Reform.
Wilke betonte, die Zuständigkeit sei klar: Der Bund sei verantwortlich für die Durchführung der Asylverfahren an den Außengrenzen. Es gebe daher zwei Varianten. Entweder nehme der Bund seine Aufgabe selbst wahr oder er greife auf die Kapazitäten und Kompetenzen der Länder zurück. In diesem Fall bedürfe es eines konkreten Angebots, wie die Kostenübernahme geregelt werde. Die Belastung auf die Länder durchzureichen, sei keine akzeptable Option.
Auch Baden-Württembergs Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek (CDU), knüpfte die Mitwirkung der Länder an finanzielle Zusagen des Bundes. Man verfolge das Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen, und sei bereit, den eigenen Teil zur Umsetzung der GEAS-Reform zu leisten. Gleichzeitig erwarte man, dass sich der Bund entsprechend engagiere. Wenn die Länder Aufgaben übernehmen sollten, müsse der Bund zumindest für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Neues europäisches Asylsystem und deutsche Verpflichtungen
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
Nach dem neuen europäischen asylsystem, das ab Mitte 2026 in der EU gelten soll, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Teil der Asylverfahren direkt an der EU-Außengrenze zu bearbeiten. Bei negativem Ausgang sollen die Migranten direkt von dort in ihr Heimatland zurückgeführt werden.Da auch Deutschland an Flug- und seehäfen eine Außengrenze hat, muss es ebenfalls Plätze für dieses neue Grenzverfahren vorhalten. Die bisherigen Pläne des Bundes sehen vor, dass die Bundesländer diese Plätze bereitstellen sollen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf verhandelt derzeit der Bundestag.
Forderung nach Bundesausreisezentren
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) forderte den Bund auf, eigene Ausreisezentren einzurichten, um die Länder bei Rückführungen zu unterstützen. Man könne die Grenzkontrollen erst herunterfahren, wenn auf EU-Ebene wirkungsgleiche Maßnahmen erreicht worden seien, die mit dem GEAS-Gesetzgebungsverfahren angestrebt würden, sagte Schuster der „Welt“.
Zentrale Forderung der Länder sei dabei, dass der Bund zentrale Bundesausreisezentren einrichte und auf diese Weise die Abschiebungen der Länder unterstütze. Als Standort für ein solches Bundesausreisezentrum könne aus Sachsen der Leipziger Flughafen angeboten werden, der aus logistischen Gründen bereits häufig für zentrale Sammelflüge genutzt werde.











