Mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht per Losverfahren
Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD behält sich vor, eine Wehrpflicht mit Losverfahren einzuführen, falls sich mit dem geplanten neuen Wehrdienst nicht genügend Freiwillige finden. Dies geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Regelungen zur Bedarfswehrpflicht
Entscheidungsbefugnis des Bundestages
In dem Änderungsantrag heißt es, in Paragraph 2a werde festgelegt, dass der Deutsche Bundestag über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht entscheidet. Dies solle insbesondere dann gelten, wenn die verteidigungspolitische lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich mache. Auf diese Weise solle sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber auf Entwicklungen bei diesen Parametern reagieren kann, um den notwendigen Aufwuchs der Streitkräfte zu gewährleisten.
Zufallsverfahren ohne Automatismus
Für den Fall, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen den Bedarf überschreitet, kann laut Antrag ein Zufallsverfahren für die Auswahl vorgesehen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Zugleich wird betont, dass es ausdrücklich keinen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht geben werde.
Ziele für den Aufwuchs der Bundeswehr
Personalumfang und Nato-Zusagen
Weiter heißt es in dem Änderungsantrag, Ziel sei ein ambitionierter Aufwuchs der Bundeswehr. Hierzu sollen klar definierte Zielkorridore gesetzlich verankert werden. Grundlage bilden die gegenüber der Nato zugesagten zusätzlichen Fähigkeiten, die einen Gesamtumfang von mindestens 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten erfordern.
Der Zielkorridor für die aktiven Soldatinnen und Soldaten bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 liegt demnach zwischen 198.000 und 205.000.
Parlamentarische Kontrolle
Die parlamentarische Kontrolle soll durch eine halbjährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber dem Deutschen Bundestag sichergestellt werden.
Verpflichtende Musterung und Anreize für den Wehrdienst
Musterung ab Jahrgang 2008
Die verpflichtende Musterung der ab dem 1. januar 2008 geborenen Männer beginnt nach den Plänen mit dem inkrafttreten des Gesetzes.
Finanzielle Anreize und Zuschüsse
Der freiwillige Wehrdienst soll finanziell attraktiver ausgestaltet werden. Der Sold soll auf mindestens 2.600 euro brutto festgelegt werden. Zusätzlich sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die einen Zuschuss von bis zu 3.500 Euro für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B oder von bis zu 5.000 Euro für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 ermöglichen. Ziel ist eine verstärkte freiwillige Personalgewinnung.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf soll am 3. dezember abschließend vom verteidigungsausschuss des Bundestages beraten und am 5.Dezember vom Plenum beschlossen werden. insbesondere die Union hatte zuvor auf mehr Verbindlichkeit und eine mögliche Wehrpflicht gedrängt.











