Die Berliner staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen von Friedrich Merz (CDU) zu „Problemen im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration keine Volksverhetzung. Ein Anfangsverdacht liege nicht vor, das Verfahren sei eingestellt worden.
Ermittlungsverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage des Tagesspiegels mit, es liege kein anfangsverdacht gemäß § 152 absatz 2 der Strafprozessordnung vor. insgesamt waren in ganz Deutschland mehr als 1.500 Strafanzeigen gegen Merz eingegangen.
Hintergrund der Äußerungen
Zitat vom 14. Oktober
Der CDU-Vorsitzende hatte am 14. Oktober erklärt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“. Auf Nachfrage sagte er später: „Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte.“
einordnung der Staatsanwaltschaft
Die zur Anzeige gebrachten Äußerungen seien im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten, erklärte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund sei den Äußerungen kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu entnehmen.