SPD fordert Prüfung von Spionagevorwürfen gegen AfD im Verbotsverfahren
Die SPD will die vom Thüringer Innenminister Georg Maier erhobenen Spionagevorwürfe gegen die afd in einem möglichen Parteiverbotsverfahren berücksichtigen. Die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, betonte gegenüber dem „Handelsblatt“, der Staat müsse sich auch gegen die Einflussnahme fremder Mächte schützen.
Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland im Fokus
Eichwede bezeichnete Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland als verantwortungslos und gefährlich. Sie sprach sich dafür aus, den landesverräterischen Aspekt bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren stärker zu prüfen. Nach ihren worten gehe die größte Gefahr für die Demokratie von Rechtsextremisten aus.
Spionageverdacht und geplante Russlandreise
Georg Maier hatte den Verdacht geäußert, dass die AfD für Russland spionieren könnte, sowohl im Thüringer Landtag als auch im Bundestag. Er forderte, den landesverräterischen Aspekt im Rahmen eines möglichen Parteiverbotsverfahrens stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist unter anderem die geplante Reise des Vizefraktionschefs der AfD im Bundestag, Markus Frohnmaier, nach Moskau.
Juristische Einschätzung
Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, ob die Aktivitäten der AfD strafrechtlich als Landesverrat einzustufen seien, könne er nicht beurteilen. Dies sei eine strafrechtliche Frage, insbesondere im Zusammenhang mit einer Reise nach russland. Sollte sich der Vorwurf der Spionage erhärten und zu einer Verurteilung führen, wäre dies ein Aspekt, der in einem möglichen Verbotsverfahren berücksichtigt werden würde.
Rechtliche Grundlage für Parteiverbote
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, gelten nach artikel 21 des Grundgesetzes als verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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