Warnung vor Aufweichung des Verbrenner-Verbots
Die Vorsitzende des Sachverständigenrates, monika Schnitzer, hat die Bundesregierung davor gewarnt, das geplante Aus für Verbrennungsmotoren in Frage zu stellen. „die immer neue Diskussion über das Verbrenner-Aus hilft nicht, ganz im Gegenteil“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Sie betonte, die Politik riskiere durch mangelnde Koordination den erfolg der Conversion zur Elektromobilität.
Verunsicherung der Verbraucher
Schnitzer warnte vor einer Verunsicherung potenzieller Käufer. Bei der IAA Mobility habe sich gezeigt, dass die deutsche Automobilindustrie technisch bereit sei, neue und international konkurrenzfähige Elektrofahrzeuge auf den Markt zu bringen. Das Angebot an Elektroautos sei vorhanden, die Nachfrage jedoch noch zurückhaltend. Schnitzer führte dies auf das „ständige Hin und Her der Politik“ zurück, das Verbraucher verunsichere.
maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
Die Münchener Ökonomin begrüßte die geplante Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos. Die Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und die Kopplung an das Verbrenner-Aus erhöhten den Anreiz, sich bereits jetzt für ein Elektroauto zu entscheiden, so Schnitzer. Noch wichtiger sei es jedoch, den betrieb von Elektroautos, insbesondere das laden, verlässlich günstiger zu gestalten.Wettbewerb an Ladestationen, transparente Gebühren, der Verzicht auf App-Zwang und einheitliche Standards seien hierfür entscheidend. Der technologische Fortschritt habe die Ladezeiten bereits deutlich reduziert. Laden müsse nun so einfach werden wie Tanken.
Regulatorischer Hintergrund
Nach den sogenannten Flottengrenzwerten dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines herstellers derzeit durchschnittlich 93,6 gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.dieser zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer gesenkt. Damit wird der Verkauf neuer verbrenner ab 2035 verhindert. Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55″-Pakets der EU, das darauf abzielt, den Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius zu begrenzen.Der Internationale Gerichtshof hatte kürzlich klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verpflichtet werden können.