Gericht weist Räumungsklage gegen AfD-Bundesgeschäftsstelle ab
Das Landgericht Berlin hat am Freitag eine Räumungsklage gegen die bundesgeschäftsstelle der AfD abgewiesen. die fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wurde vom Gericht als unberechtigt bewertet. Dennoch muss die AfD die Immobilie im kommenden Jahr verlassen, da der Vermieter parallel eine reguläre Kündigung ausgesprochen hatte.
Stellungnahmen der AfD
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Kay Gottschalk erklärte am Freitag,das Urteil und der Verlauf des Prozesses zeigten,dass rechtsstaatliche Ressourcen nicht für politische Auseinandersetzungen genutzt werden sollten. Die politische Debatte müsse im Parlament und nicht im Gerichtssaal geführt werden.
Pläne für neuen Standort
Die AfD plant, im kommenden jahr eine neue Immobilie zu beziehen. Nach Angaben des AfD-Bundesschatzmeisters Carsten Hütter soll die Partei dann Eigentümerin des Gebäudes sein. Die Geschäftsstelle werde damit geografisch und strukturell besser aufgestellt sein als zuvor.