Arbeitskammer warnt vor Aufweichung des Acht-Stunden-Tages

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Die Arbeitskammer des Saarlandes übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Rahmen der kürzlich beschlossenen Tourismusstrategie des Bundeskabinetts wurde empfohlen, von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden umzustellen. Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, bezeichnet dies als "riskanten Eingriff in grundlegende Schutzrechte von Beschäftigten". Er warnt, dass unter dem Vorwand der Flexibilisierung der Acht-Stunden-Tag abgeschafft werden könnte, nicht nur im Tourismus, sondern perspektivisch in allen Wirtschaftsbereichen

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Kritik an geplanter Reform des arbeitszeitgesetzes

Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert die Pläne der bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Rahmen der kürzlich beschlossenen Tourismusstrategie des Bundeskabinetts wurde empfohlen,von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden umzustellen. Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, bezeichnet dies als „riskanten eingriff in grundlegende Schutzrechte von Beschäftigten“.

Gesundheitliche und betriebswirtschaftliche Bedenken

Die tägliche Höchstarbeitszeit schützt beschäftigte seit Jahrzehnten vor gesundheitlicher Überlastung. Arbeitstage von zwölf Stunden und mehr seien aus Sicht der Arbeitskammer kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Otto warnt, dass die Schwächung des Acht-Stunden-Tages Gesundheit, Sicherheit und langfristig auch die Leistungsfähigkeit der Betriebe gefährde. Mit jeder zusätzlichen Stunde steige das Fehlerrisiko, was auch das Risiko für Arbeitsunfälle und Erkrankungen erhöhe. Zudem sinke nachweislich die Produktivität.

Auswirkungen auf Erwerbs- und Sorgearbeit

Längere arbeitstage könnten die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter verstärken. Otto kritisiert,dass längere tägliche Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschweren. Dies gehe auf Kosten derjenigen, die sich mehr um die Sorgearbeit kümmern, überwiegend Frauen. Alte Rollenmuster würden dadurch zementiert.

Flexibilität im bestehenden Rechtsrahmen

Die Arbeitskammer sieht keine Notwendigkeit für eine solche Flexibilisierung. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz erlaube bereits sehr flexible Arbeitszeitmodelle. Otto betont, dass es kein unflexibles Arbeitszeitkorsett gebe und mehr Flexibilität im bestehenden Rechtsrahmen möglich sei, ohne Schutzrechte zu lockern. Wichtig sei die vollständige erfassung aller Arbeitszeiten, um Fairness für die Beschäftigten zu gewährleisten. Dies schütze Pausen, vermeide unbezahlte Überstunden und ermögliche eine bessere Planbarkeit.

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