Die Arbeitskammer des Saarlandes hat das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz kritisiert. Der zuvor innerhalb der Bundesregierung diskutierte „Pflegedeckel“ und ein Risikoausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung fehlen darin. Das teilte die Arbeitskammer in einer Mitteilung mit.
„Übrig bleibt ein Sparpaket zulasten der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten im Pflegebereich“
So bewertet Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, den Reformkompromiss.
Hohe Eigenanteile im Saarland
Ziel der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist es nach Angaben der Arbeitskammer, die pflegebedingten Kosten in der Heimpflege zu übernehmen. Gut dreißig Jahre nach ihrer Einführung werde dieses Ziel nicht annähernd erfüllt.
Saarländische Pflegebedürftige zahlen demnach nach dem Umzug ins Heim aktuell einen durchschnittlichen pflegebedingten Eigenanteil von 1.850 Euro pro Monat. Die kompletten Kosten belaufen sich laut Arbeitskammer auf 3.695 Euro im Monat.
„Angesichts dieser Beträge verwundert es nicht, dass im Saarland inzwischen fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Heim auf Sozialhilfe angewiesen ist“
sagte Zeiger.
Pflegedeckel nicht im Gesetz
Der maßgeblich von der saarländischen Landesregierung vorangetriebene Vorschlag sah einen bundesweiten Pflegekostendeckel von 1.500 Euro vor. Nach Angaben der Arbeitskammer wären Pflegebedürftige ab 2027 im ersten Jahr im Heim um 350 Euro monatlich entlastet worden. Eine in einer zweiten Phase geplante Anrechnung der SPV-Zuschüsse auf den Pflegedeckel hätte demnach eine Entlastung von 575 Euro monatlich bedeutet.
Zeiger verwies auf die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zum Sozialstaatsradar:
„Die Ergebnisse unserer bundesweiten Befragung zum Sozialstaatsradar sind eindeutig: Die Menschen wünschen sich eine derartige Deckelung der Eigenanteile in der Pflege.“
Risikoausgleich fehlt
Einen Risikoausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung hält die Arbeitskammer für eine Möglichkeit zur dauerhaften Entlastung. Sie begründet dies damit, dass Privatversicherte höhere Einkommen haben und im Schnitt seltener und später pflegebedürftig werden als gesetzlich Versicherte.
„Die Beiträge der gesetzlich Versicherten fallen dadurch höher aus als notwendig“
erklärte Zeiger. Der Ausgleich wäre nach Einschätzung der Arbeitskammer zudem ein erster Schritt zu einer Bürgerversicherung für alle.
Kritik an weiteren Maßnahmen
Ohne diese Änderungen bleibe die Reform nach Ansicht der Arbeitskammer deutlich hinter ihren Zielen zurück und sei vor allem auf Einsparungen ausgerichtet. Sie nennt folgende Punkte:
- Die Leistungen für Pflegebedürftige werden unter anderem durch eine strengere Einstufung bei den Pflegegraden eingeschränkt.
- Sparmaßnahmen bei der Refinanzierung der Tarifbezahlung werden nach Einschätzung der Arbeitskammer den Personalmangel verschärfen und die Arbeitsbedingungen der Pflegebeschäftigten verschlechtern.
Als positiv hebt die Arbeitskammer hervor, dass die geplanten Einschnitte bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind.
Zeigers Fazit fällt dennoch negativ aus
„Nach den Debatten der letzten Tage bleibt die Reform leider deutlich hinter den Erwartungen zurück.“



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