Arbeitskammer fordert frühere Einbindung von Betriebsräten bei Transformationsprozessen

AK-Betriebsbarometer 2026: Zusammenarbeit meist konstruktiv, aber Beteiligung an Zukunftsentscheidungen mangelhaft

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Laut dem AK-Betriebsbarometer der Arbeitskammer des Saarlandes werden Betriebs- und Personalräte bei wichtigen personellen, wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen häufig zu spät eingebunden. Die Arbeitskammer fordert deshalb eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen.

Gevita Tagesresidenz

Arbeitgeber binden Betriebs- und Personalräte bei wichtigen personellen, wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen nach Angaben der Arbeitskammer des Saarlandes häufig zu spät ein. Das zeigt das aktuelle AK-Betriebsbarometer der Arbeitskammer. Die Arbeitskammer fordert deshalb eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen bei Transformationsprozessen. Die Befragung zeigt laut Mitteilung zugleich, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen im Saarland insgesamt überwiegend konstruktiv verläuft.

Das AK-Betriebsbarometer ist nach Angaben der Arbeitskammer die einzige Befragung im Saarland, die sich speziell an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Beschäftigten richtet. Der Befragungszeitraum war Februar bis März 2026.

Themen der Befragung

Im Mittelpunkt des aktuellen AK-Betriebsbarometers standen laut Mitteilung die Schwerpunkte der Gremienarbeit, die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Dienstherren, die Beteiligung an Veränderungsprozessen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Überwiegend positive Zusammenarbeit

Die Ergebnisse zeichnen laut Arbeitskammer insgesamt ein positives Bild der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen im Saarland. Mitbestimmungsrechte würden meist beachtet, Vereinbarungen eingehalten und die Kommunikationswege überwiegend positiv bewertet.

„Diese Ergebnisse sind ein wichtiges Signal dafür, dass die Zusammenarbeit an vielen Stellen funktioniert und einen wertvollen Beitrag zu stabilen und erfolgreichen Betrieben leistet“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer.

„Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, Klimawandel, Fachkräftemangel, demografische Veränderungen und wirtschaftliche Unsicherheiten stellen Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen vor große Herausforderungen. Betriebs- und Personalräte sind bereit und in der Lage, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Dafür müssen sie jedoch rechtlich gestärkt und stärker in die Gestaltung der Transformation einbezogen werden“, so Caspar.

Defizite bei Zukunftsentscheidungen

Die Befragung zeigt laut Arbeitskammer zugleich, dass bei zentralen Zukunftsfragen erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertet die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen in personelle, wirtschaftliche und strategische Entscheidungsprozesse als eher schlecht oder schlecht.

„Diese Ergebnisse sollten uns zu denken geben“, erklärt Caspar. „Erfolgreiche Transformationsprozesse können nur gelingen, wenn Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen frühzeitig eingebunden werden. Beteiligung darf nicht erst beginnen, wenn wesentliche Entscheidungen bereits getroffen sind. Gute Mitbestimmung bedeutet rechtzeitige Information, ernsthafte Beratung und echte Einflussmöglichkeiten.“

Forderungen der Arbeitskammer

Aus Sicht der Arbeitskammer besteht auf betrieblicher und politischer Ebene Handlungsbedarf. Arbeitgeber müssten die bestehenden Mitbestimmungsrechte konsequent beachten. Darüber hinaus sollten diese bei grundsätzlichen wirtschaftlichen Entscheidungen sowie in den Bereichen Weiterbildung, Personalplanung und Künstliche Intelligenz weiterentwickelt werden.

„Betriebliche Mitbestimmung darf nicht als Hemmnis, sondern muss als Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation verstanden werden“, so Caspar.

Angesichts der zurückgegangenen Zahl an Mitbestimmungsgremien fordert die Arbeitskammer weitere Maßnahmen zu deren Stärkung:

  • Das Saarland solle das Vorhandensein einer Interessenvertretung als positives Kriterium in der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Es seien wirksame Maßnahmen gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen notwendig.
  • Ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften solle eingeführt werden.

Caspar wies zudem darauf hin, dass Wahlen von Betriebs- und Personalräten jederzeit eingeleitet werden können – auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums. Die zuständige Gewerkschaft berate dazu.

Hintergrund

Eine bereits Anfang des Jahres vorgestellte Befragung zum Index Gute Arbeit Saar mit 1.011 Teilnehmenden zeigte laut Arbeitskammer: Dort, wo eine betriebliche Interessenvertretung besteht, wird deren Bedeutung besonders hoch eingeschätzt. 92 Prozent der Beschäftigten mit Interessenvertretung bewerten deren Existenz als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“. Bei Beschäftigten ohne Interessenvertretung liegt dieser Anteil bei knapp einem Drittel.

Artikel teilen


AsiaRestaurant SongLong Friedrichsthal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen