Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November 2025 gestiegen

Amtsgericht (Archiv)

Im November 2025 registrierten deutsche Amtsgerichte 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen

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Unternehmensinsolvenzen im November 2025

Die deutschen Amtsgerichte registrierten im November 2025 insgesamt 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg von 0,4 prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat,wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte.

Forderungen der Gläubiger

Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2025 gemeldeten Insolvenzen beliefen sich auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lagen die Forderungen im November 2024 bei etwa 2,8 Milliarden Euro. Der Rückgang der Forderungen trotz steigender Insolvenzzahlen wird laut Destatis darauf zurückgeführt, dass im November 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz anmeldeten.

Insolvenzhäufigkeit nach Branchen

Im november 2025 gab es laut Destatis 5,2 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen. Die höchste Insolvenzhäufigkeit wurde im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,0 Fällen je 10.000 Unternehmen verzeichnet. Es folgten das Baugewerbe mit 8,1 Fällen und die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, wie Zeitarbeitsfirmen, mit 7,7 Fällen.

Jahresüberblick 2025

Von Januar bis November 2025 verzeichneten die Amtsgerichte insgesamt 22.027 beantragte Unternehmensinsolvenzen,was einem Anstieg von 10,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf 44,3 Milliarden Euro,während sie im Vorjahreszeitraum bei 52,3 Milliarden Euro lagen.

Verbraucherinsolvenzen

Im November 2025 wurden 6.408 verbraucherinsolvenzen registriert, ein Anstieg von 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Von Januar bis November 2025 erfassten die Amtsgerichte insgesamt 70.941 Verbraucherinsolvenzen, was einem anstieg von 8,1 prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Hinweis zur Statistik

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin,dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt häufig etwa drei Monate zuvor.

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