Studie belegt Erfolg des „Jobturbo“ für Geflüchtete aus der Ukraine
Eine Untersuchung internationaler Spitzenforscher zeigt, dass der sogenannte „Jobturbo“ für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, eine erhebliche Wirkung entfaltet hat. Wie der „Spiegel“ berichtet, führte der Strategiewechsel seit Oktober 2023 zu 102.000 zusätzlichen Arbeitsaufnahmen. Davon entfallen rund 58.000 auf Ukrainer und etwa 44.000 auf Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern.
Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
Moritz Marbach vom University College London, einer der fünf Autoren der Studie, erklärte, dass es sich bei diesen Zahlen um tatsächliche zusätzliche Wechsel in den Arbeitsmarkt handelt, die ohne den „Jobturbo“ nicht stattgefunden hätten. In nahezu allen Fällen handelte es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Die Geflüchteten blieben zudem dauerhaft in Arbeit. Der „Jobturbo“ zeigte Wirkung in allen Altersgruppen, in allen Bundesländern sowie bei niedrig und hoch qualifizierten Personen. Negative nebenwirkungen, wie das Abdrängen Qualifizierter in gering bezahlte Tätigkeiten, wurden laut Studie nicht festgestellt.
Hintergrund und Bewertung der Forscher
Jens Hainmüller,Co-Autor der Studie,betonte,dass das Forschungsnetzwerk Immigration Policy Lab seit 15 Jahren Integrationsmaßnahmen weltweit untersucht. Noch nie seien so große Effekte wie beim „Jobturbo“ beobachtet worden.
Strategiewechsel und aktuelle Entwicklungen
Die damalige Ampelregierung hatte im Herbst 2023 mit dem „Jobturbo“ ihre Integrationsstrategie geändert. Seitdem werden Ukrainer häufiger in die Jobcenter eingeladen und schneller in Arbeit vermittelt. Dort können sie ihre Deutschkenntnisse verbessern, an Online- oder Abendkursen teilnehmen und die Anerkennung ihrer Abschlüsse vorantreiben.
Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant jedoch, den „Jobturbo“ faktisch zu beenden.Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 einreisen, sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit würden sie aus der Zuständigkeit der Jobcenter fallen und könnten nicht mehr verpflichtet werden, eine Arbeit oder Qualifikation aufzunehmen oder an Beratungsterminen teilzunehmen.