EU-Kommission streicht Herkunftsanforderungen für grünen Stahl

Stahlproduktion (Archiv)

Die EU-Kommission plant, die Vorgaben zur Verwendung von grünem Stahl bei öffentlichen Aufträgen zu lockern

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EU-Kommission plant Lockerung bei grünem Stahl

Die EU-Kommission plant, die Vorgaben zur Verwendung von grünem Stahl bei öffentlichen Aufträgen zu lockern. Dies geht aus einem Dokument hervor, über das das „Handelsblatt“ berichtet.

Änderungen bei klimaneutralem Stahl

Zwar bleibt der Anteil des klimaneutral produzierten Stahls verpflichtend, jedoch muss dieser nicht mehr zwingend in der EU hergestellt werden. Der Vorschlag sieht vor, dass mindestens 25 Prozent des Stahls emissionsarm sein müssen. Diese Vorgabe gilt auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte, bei denen jedoch der Zusatz „aus der EU“ bestehen bleibt. Bei Stahl wurde dieser Zusatz gestrichen.

Hintergrund der Entscheidung

Die EU-Kommission begründet die Änderung damit, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren. Ursprünglich sollte der Vorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ in der kommenden Woche vorgestellt werden.Aufgrund interner Unstimmigkeiten könnte der Termin jedoch verschoben werden.

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