Einleitung
Die Bundesregierung hat am mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit.
Hauptteil
Der Entwurf sieht vor, dass Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern. Die Speicherung betrifft ausschließlich IP-Adressen und Portnummern, andere Verkehrsdaten sind nicht betroffen. Bewegungsprofile im Netz sollen nicht gebildet werden. Ermittlungsbehörden können nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Stellungnahme der Bundesjustizministerin
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. Sie wies darauf hin,dass viele Straftaten unaufgeklärt bleiben,weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen. Mit dem Entwurf wolle man die langjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis führen.


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