Reform der Notfallversorgung beschlossen
Das Bundeskabinett hat der Reform der Notfallversorgung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zugestimmt. „Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben: Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte notfallversorgung“, sagte die Ministerin am Mittwoch in Berlin.
Ziele der Reform
Die Reform zielt auf eine flächendeckende Notfallversorgung ab, die schnell Hilfe leistet. Warken betonte, dass nicht alle Anliegen in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Die Reform soll Hilfesuchende besser durch das Gesundheitssystem steuern, um Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten. Ziel ist eine „bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung“, die sektorenübergreifend organisiert wird. Eine bessere Vernetzung, Digitalisierung und digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren sollen die Patientensteuerung verbessern.
Regelungen der Reform
Die Reform umfasst die Aufteilung der Rufnummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle, die Einrichtung digital vernetzter Integrierter Notfallzentren und die Verankerung der medizinischen notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. ein Fachgremium soll bundeseinheitliche Qualität und Standards gewährleisten.
Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Kritik kam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und sibylle Steiner kritisierten, dass der Gesetzentwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichte, rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Versorgung bereitzustellen, obwohl dafür keine personellen Ressourcen vorhanden seien.Sie warnten, dass Leistungsbeschränkungen unausweichlich seien, wenn der Patientenversorgung Milliarden entzogen würden.


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