EU einigt sich auf Ausstieg aus russischen Gasimporten

Gasleitung (Archiv)

Die EU hat sich auf eine schrittweise Beendigung der Importe von russischem Erdgas geeinigt

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EU einigt sich auf Ausstieg aus Importen von russischem Erdgas

Die Europäische Union ‍hat sich auf⁤ eine schrittweise Beendigung der Importe von russischem Erdgas geeinigt. In Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament wurden entsprechende Regeln zum Ausstieg festgelegt, ‍wie beide Institutionen am Mittwoch mitteilten.

Stufenweises Verbot von LNG- und Pipeline-Gasimporten

Die neue Verordnung sieht ein‌ rechtlich bindendes, stufenweises Verbot sowohl für Flüssigerdgas (LNG) als auch für Pipeline-Gasimporte aus Russland vor. Vorgesehen ist ein vollständiges Verbot der Importe ab Ende 2026 beziehungsweise Herbst 2027.

Übergangsfristen für ⁤bestehende Lieferverträge

Für bestehende Lieferverträge wurden Übergangsphasen festgelegt. ‌Für kurzfristige Verträge, die vor dem‌ 17. Juni 2025 abgeschlossen wurden, gilt das Verbot bei LNG-importen ab dem ‍25. April⁤ 2026. Für Pipeline-Gasimporte greift das ⁣Verbot bei kurzfristigen Verträgen ab dem 17. Juni 2026.

Langfristige Verträge für LNG-Importe unterliegen dem Verbot ab dem ‌1. januar 2027. Für langfristige Verträge zu Pipeline-Gas-Importen tritt das Verbot spätestens am 1. November 2027​ in​ Kraft.

Änderungen an bestehenden Verträgen sind nach⁢ der‌ Verordnung nur für eng ‍definierte betriebliche Zwecke zulässig. Sie dürfen nicht zu erhöhten Importvolumina führen.

Nationale Diversifizierungspläne der Mitgliedstaaten

Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, nationale ⁣Diversifizierungspläne vorzulegen.⁣ Ziel dieser Pläne ist es, ⁢die Gasversorgung zu diversifizieren und die Importe von russischem Erdgas zu beenden.Diese Verpflichtung soll auch für Staaten gelten,​ die weiterhin russisches Öl importieren. Mit den Diversifizierungsplänen sollen perspektivisch auch diese Ölimporte eingestellt werden.

Überprüfung durch die EU-Kommission

Die⁣ EU-Kommission⁢ soll die Umsetzung der Verordnung innerhalb von zwei Jahren nach deren Inkrafttreten überprüfen. ​Dabei soll​ bewertet werden, inwieweit die Mitgliedstaaten die vorgegebenen schritte zum Ausstieg aus den Gas- und Ölimporten ​aus ‍Russland umsetzen.

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