DGB verteidigt Tariftreuegesetz gegen Kritik von Arbeitgebern

Yasmin Fahimi (Archiv)

DGB-Chefin Fahimi weist Arbeitgeberkritik am Tariftreuegesetz zurück und betont die Bedeutung fairer Löhne und Tarifbindung

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DGB verteidigt Tariftreuegesetz gegen Arbeitgeberkritik

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat die Kritik der Arbeitgeberverbände am geplanten Tariftreuegesetz zurückgewiesen. arbeitgeber hatten bemängelt, das Gesetz sei zu bürokratisch und greife in die Tarifautonomie ein.

Staatliche Unterstützung für Tarifbindung

Fahimi erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass es sich bei der Kritik um eine wiederkehrende Argumentation der Arbeitgeber handele. Sie betonte, auch der DGB setze sich für Entbürokratisierung ein, halte jedoch ordentliche Regeln für notwendig. Das Tariftreuegesetz stelle keinen Eingriff in die Tarifautonomie dar, sondern unterstütze dieses prinzip. Wenn der Staat seine Aufträge ausschließlich an den günstigsten Anbieter vergebe, unterlaufe er damit die angestrebte gesellschaftliche Ordnung. Der Staat solle für fairen Wettbewerb stehen, was auch faire Löhne einschließe, so fahimi.

Gesetzgebungsverfahren und Schwellenwerte

Das Bundeskabinett hatte das Bundestariftreuegesetz im August beschlossen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wolle der DGB darauf achten, dass auch hohe Schwellenwerte für Direktaufträge im Vergaberecht der Tariftreue unterliegen. Fahimi betonte zudem die Notwendigkeit eines gerechten Vergabebeschleunigungsgesetzes, um die wirkung der Tariftreue nicht zu unterlaufen.

Kritisch äußerte sich Fahimi zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen schwellenwerten. Der aktuelle Entwurf sieht für Vergaben auf Bundesebene einen Schwellenwert von 50.000 Euro vor.Der DGB hätte sich nach Aussage von Fahimi deutlich geringere Schwellenwerte gewünscht.

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