Verteidigungsministerium will Vetorecht gegen Bau von Windrädern

Windrad-Bau (Archiv)

Das Bundesverteidigungsministerium warnt vor möglichen Störungen der Luftraumüberwachung durch Windkraftanlagen und fordert ein Mitspracherecht der Bundeswehr beim Bau neuer Anlagen. Windkraftanlagen im Erfassungsbereich eines Luftverteidigungsradars könnten Radarwellen reflektieren und so Störungen verursachen, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe

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Bundesverteidigungsministerium warnt vor Störungen der Luftraumüberwachung durch Windräder

Das Bundesverteidigungsministerium befürchtet Beeinträchtigungen der Luftraumüberwachung durch windkraftanlagen und fordert angesichts der aktuellen Bedrohungslage ein Mitspracherecht der Bundeswehr beim Bau neuer Anlagen. Hintergrund sind mögliche störungen von Luftverteidigungsradaren durch Windräder im Erfassungsbereich der Systeme.

Mögliche Störungen von Luftverteidigungsradaren

Windkraftanlagen im Erfassungsbereich eines Luftverteidigungsradars könnten die ausgesandten Radarwellen reflektieren und dadurch Störungen verursachen, erklärte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Dadurch entstünden Fehlechos, die die Erkennung von Flugzielen in einem Bereich hinter dem Bauwerk verhindern könnten.

Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der luftverteidigungsradare sei sowohl für die Flugsicherheit als auch für die Luftverteidigungsfähigkeit essentiell, führte die Sprecherin weiter aus. Diese müsse insbesondere in der aktuellen Bedrohungslage mit einer Zunahme der Bedrohung durch Drohnen und Luftraumverletzungen in europäischen Staaten vollumfänglich sichergestellt werden. Dies könne mit der bisherigen Rechtslage nach einschätzung des Ministeriums nicht gewährleistet werden.

Geplante Gesetzesänderung zum Bau von Windkraftanlagen

Im Zuge der Neufassung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes will das bundesverteidigungsministerium festschreiben, dass beim Bau neuer Windkraftanlagen künftig das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr über die Zulässigkeit der Projekte entscheiden soll. Die geplante Gesetzesänderung sei erforderlich, um ernsthafte Auswirkungen auf die Funktion der Luftverteidigungsradare und damit auf Luftsicherheit und verteidigungsfähigkeit zu verhindern, erklärte die Sprecherin.

Sorge der Windkraftbranche vor Ausbremsung des Ausbaus

die Windkraftbranche befürchtet, dass die Neuregelung den Ausbau neuer Anlagen verlangsamen könnte. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie, Wolffram Axthelm, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben), der Entwurf habe das Potenzial, massive Verunsicherung auszulösen.

Bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfs werde etwa ein Drittel des Bundesgebiets unter einen Prüfvorbehalt gestellt, so Axthelm. Dies bringe die Regionalplanung aus dem Tritt und könne die vor Ort erfolgreiche Flächenausweisung massiv aufhalten.

Suche nach Kompromiss zwischen Sicherheit und Energiewende

Verteidigungs- und energieexperten von Union und SPD suchen gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium nach einem Kompromiss.Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, sprach sich dafür aus, die Warnungen der Windenergiebranche zu berücksichtigen.Es gelte, die Energiewende und den Umstieg auf erneuerbare Energien als Sicherheitsfrage anzuerkennen, sagte Scheer den Zeitungen. Im Kontext der Verteidigungsfähigkeit gehöre auch die Energiegewinnung zum Schutzgut.

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