Verurteilung wegen Agententätigkeit
Ein junger Ukrainer wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. er wurde wegen Agententätigkeit in Deutschland schuldig gesprochen. Zwei weitere ukrainische Angeklagte wurden freigesprochen.
Hintergrund der Anklage
Laut anklageschrift sollen die Männer Ende März 2025 von Köln aus zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine versendet haben. Ein russischer nachrichtendienst soll den Auftrag über Mittelsmänner in Mariupol erteilt haben. Ziel war es, Versandrouten und Transportabläufe bei einem Paketdienstleister auszuspionieren, um später Pakete mit brandsätzen aufzugeben. Diese sollten in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine Schaden anrichten.
Urteil und Forderungen
Der Vertreter der Anklage hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche. Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft und folgte in zwei der drei Fälle der Verteidigung.



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